Hier könnt ihr ab und zu mal was Wissenswertes lesen...

Unter Wissenswertes stehen Themen, die nicht unbedingt direkt was mit dem bahnhof zu tun haben, aber Leute vom Bahnhof interessieren könnten.

 

„Worldwide Brandy Trophy“ für Asbach und den Geist des Weines

Internationale Spirituosen-Wettbewerbe bescheinigen Asbach auch 2013 wieder höchste Qualität und einen einzigartigen Geschmack

food-pressedienst.de, Hamburg. Am 13. November 2013 verlieh die IWSC – International Wine and Spirit Competition Asbach in der Londoner Guildhall die begehrte „Worldwide Brandy Trophy“. Unter den Augen von rund 500 hochkarätigen Gästen, u.a. IWSC Präsident und Brown-Forman Vorstand Garvin Brown IV, IWSC Vizepräsidenten und Ihre Königlichen Hoheiten Michael Prinz zu Salm-Salm und Prinz Robert von Luxembourg, nahm Frau Christiane Underberg gemeinsam mit Asbach Geschäftsführer und Erstem Kellermeister des Hauses Christopher Dellee diese erstklassige Auszeichnung für Asbach entgegen.

Neben dem international renommierten Preis der „Worldwide Brandy Trophy“ darf der Asbach Privatbrand 8 Jahre gereift sich zusätzlich mit einer „Gold Outstanding“ Medaille schmücken. Zurecht: Gegen insgesamt 104 andere Weinbrände aus Deutschland, Südafrika und Spanien konnte sich die berühmte deutsche Spezialität aus Rüdesheim am Rhein durchsetzen und als Gewinner der Kategorie hervorgehen.

Im Rahmen des streng kontrollierten zweistufigen Bewertungssystems, das sich aus einer Blindverkostung und einer technischen Analyse zusammensetzt, konnte Asbach die internationale Expertenjury von seiner exzellenten Qualität überzeugen.

Schon im Frühjahr des Jahres 2013 begeisterte der Asbach Privatbrand 8 Jahre gereift die Jury des World Spirits Award von seiner ausgesprochenen Qualität, seiner Typizität in ausgeprägt fruchtigem Duft und vollmundigem Geschmack und nicht zuletzt von seinem „schönen Nachhall“, so dass der erlesene Brand auch hier mit einer Goldmedaille ausgezeichnet wurde. Eine internationale Verkoster-Jury mit langjähriger Ausbildung und Erfahrung bewertete insgesamt 430 Einsendungen aus 30 Ländern. Grundlage der Ergebnisse ist das speziell auf Spirituosen zugeschnittene WOB-100 Punkte-Bewertungssystem, Garant für eine objektive Beurteilung.

Der Asbach Privatbrand ist destilliert aus erlesenen Weinen der besten Anbaugebiete und hat eine Reifezeit von mindestens 8 Jahren – zunächst in kleinen Fässern der Limousin-Eiche. In größeren Fässern aus deutscher Eiche kommt die unvergleichliche Blume dann zur Vollendung. Verfeinert durch das geheime Asbach Reife- und Veredelungsverfahren entwickelt sich der unverwechselbare Geschmack des Asbach Privatbrand.

Das Traditionsunternehmen Asbach aus Rüdesheim am Rhein versteht sich seit mehr als 120 Jahren auf die Kunst des Weindestillierens nach höchsten Qualitätsmaßstäben. Asbach ist stolz und freut sich, dass das Streben nach erstklassiger Qualität und hervorragendem Geschmack nach wie vor durch hochkarätige Auszeichnungen belohnt wird.

 

 

Alkoholbedingte Krankenhausbehandlungen seit 2000 um rund 35 Prozent gestiegen

Anstieg der Krankenhausbehandlungen mit der Hauptdiagnose „akuter Rausch“ um rund 210 Prozent bei den unter 20-Jährigen
Im Jahr 2011 wurden in den bayerischen Krankenhäusern 52 196 Patienten mit alkoholbedingten Krankheiten vollstationär behandelt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren das rund 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr sowie 35,2 Prozent mehr als elf Jahre zuvor.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, wurden im Jahr 2011 in den bayerischen Krankenhäusern 52 196 Patienten aufgrund einer alkoholbedingten Krankheit vollstationär behandelt, rund 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr (2010: 51 266) sowie 35,2 Prozent mehr als vor elf Jahren (2000: 38 617). Bei 22 141 Patienten – das sind rund 42,4 Prozent aller alkoholbedingten stationären Krankenhausaufenthalte – war akuter Rausch der Verursacher; dies waren rund 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr (2010: 21 464).
Die mehrjährige Betrachtung zeigt einen nahezu kontinuierlich starken Aufwärtstrend. So stieg die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle mit alkoholbedingten Krankheiten von 38 617 im Jahr 2000 auf 52 196 im Jahr 2011. Zwischen 2000 und 2011 stieg die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle mit alkoholbedingten Krankheiten um rund 35 Prozent.
Beim akuten Rausch zeigt sich bei mehrjähriger Betrachtung ein ähnlicher Entwicklungs- verlauf, jedoch auf höherem Niveau. Die Behandlungszahlen stiegen von 8 617 im Jahr 2000 kontinuierlich um rund 157 Prozent auf 22 141 Fälle im Jahr 2011. Bemerkenswert ist, dass in der Altersgruppe der unter 20-Jährigen sogar ein Anstieg der Behandlungszahlen von rund 210 Prozent zu verzeichnen ist.

 

Rauchen zum Alkoholkonsum verstärkt Kater Mischdrogengebrauch aus Spirituosen und Zigaretten gefährlich

Frankfurt Main (pte022/07.12.2012/13:45) - Den Kater am nächsten Morgen kann man sich sparen, wenn auf das Rauchen während des Alkoholkonsums verzichtet wird. Denn beides erhöht das Risiko, mit einem dicken Kopf zu erwachen. Das haben Forscher des Center for Alcohol and Addiction Studies an der Brown University in Providence, Rhode Island http://caas.brown.edu , ermittelt. Raucher oder auch Gelegenheitsraucher leiden am nächsten Tag eher unter den Katersymptomen, wie Müdigkeit und Kopfschmerzen. "Bei der gleichen Anzahl von Getränken hatten die Personen, die auch rauchten, eher einen Kater und auch einen intensiveren Kater", sagt Forscherin Damaris Rohsenow.

Frische Luft und Wasser helfen

"Der Konsum von Tabak und Alkohol zur gleichen Zeit ist ein Mischdrogengebrauch", sagt Heino Stöver, Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main http://bit.ly/TXNPyc , gegenüber pressetext. Wenn zwei verschiedene Substanzen gemischt werden, haben sie eine Wechselwirkung. Sollte der Kater nicht vermeidbar gewesen sein, helfen frische Luft und viel Wasser trinken. Der Körper sei beim Kater in einem Entzug - was aber nicht bedeute, dass jeder mit Kater ein Alkoholiker sei.

Abhängiger Alkoholkonsum werde an der physischen Abhängigkeit gemessen. Denn die psychische Abhängigkeit sei - etwa in den Weinländern - vollkommen normal, gibt Stöver zu Bedenken. Beim Mittagsessen gehört etwa in Frankreich der Wein auf den Tisch. Auch das Gelegenheitsrauchen sei kein Zeichen der Abhängigkeit. Abhängiger Tabakkonsum zeige sich in der Zeit zwischen dem Aufstehen und dem Zigarettenkonsum. Ohnehin seien der Konsum von diesen Drogen und der Kater danach mit Mythen behaftet.

Glückshormon Dopamin wird frei

Die Forscher von Rhode Island können bei dem Mischdrogengebrauch von Alkohol und Nikotin zwar nicht erklären, wie der verstärkte Kater zustande kommt. Sie wissen aber, dass Rauchen und Trinken das Hormon Dopamin freisetzen, was für ein gutes Gefühl sorgt. Die Forscher konnten außerdem belegen, dass jemand mit Kater in seiner Reaktionszeit beschränkt ist. Rohsenow warnt davor, mit Kater Auto zu fahren.

 

 

+++ Wer den Pfennig nicht ehrt … +++

Auch im Zeitalter von Giro- und Kreditkarten zahlen die Deutschen immer noch am liebsten mit Bargeld. Und dabei sammelt sich erfahrungsgemäß auch jede Menge Münzgeld an. Das angesammelte Kleingeld lässt sich beim Einkaufen oder Ausgehen aber nur begrenzt einsetzen, wissen die Experten der TARGOBANK. Laut Paragraf 3 des Münzgesetzes sind Geschäfte und Gastronomiebetriebe nämlich nicht verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen. Wer also größere Mengen Kleingeld angesammelt hat, kann den Betrag nur nach und nach ausgeben oder sich bei der Hausbank erkundigen, ob und wie die Münzen eingezahlt beziehungsweise gewechselt werden können. Auch die Filialen der Deutschen Bundesbank tauschen die Münzen in Banknoten um.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA

 

 

Tiere beim Sex filmen verletzt die Privatsphäre

Norwich/Zürich (pte/30.04.2010/13:58) - Naturfilmer verletzen häufig das Recht von Tieren auf Privatsphäre, besonders wenn private und intime Momente gezeigt werden. Das behauptet ein englischer Filmexperte im "Journal of Media and Cultural Studies". Er analysierte eine Naturfilmreihe, die im Vorjahr von der BBC ausgesendet wurde. Besonders bei Szenen von gebärenden Tieren in deren Höhlen oder von Paarungen würden die Filmemachern ethische Grenzen überschreiten, so Brett Mills von der School of Film and Television Studies der Universität East Anglia http://www.uea.ac.uk/ftv.

 

Keine Skrupel beim Dreh

Grundsätzlich gesteht Mills Tierfilmen durchaus hohen Wert zu. "Durch ihre Aufklärungsarbeit haben eine entscheidende Rolle für die Mobilisierung von Bürgern in Umweltdebatten", so der Experte. Aus dem Spiel bleiben dürfe dabei jedoch nicht die Ethik, für die laut Mills neben Menschenrechten auch die Rechte der Tiere und deren Wohlergehen entscheiden würden. "Klingt es auch verrückt, auf ein "Tierrecht auf Privatsphäre" zu pochen, so können wir nie wirklich wissen, ob Tiere ihr Einverständnis geben. Vielmehr geben sie oft zum Ausdruck, dass sie im Moment lieber nicht beobachtet werden wollen."

Als Beispiel führt der Filmanalyst die auf BBC laufende Szene eines unter der arktischen Eisschicht gefilmten Narwals an, der vor der Kamera ganz offensichtlich zurückweicht. "Statt ihn alleine zu lassen berichteten die Filmemacher, ihre neue Kameratechnik erlaube es, das Tier weiter zu verfolgen. Man fragt sich stets, wie Tiere gefilmt werden sollen - nicht jedoch, ob es überhaupt angebracht ist", so Mills. So wie Menschen sollte man auch der Tierwelt ein Recht auf Intimität zugestehen, besonders etwa bei der Paarung oder beim Gebären - Momente, in denen auch die meisten Menschen keine ständige Beobachtung wünschen.

Dem Tier seine Würde zugestehen

Es gehe hier nicht um den klassischen Tierschutz, erklärt der Züricher Tieranwalt Antoine F. Goetschel http://www.afgoetschel.com im pressetext-Interview. "Dem Tier wird durch das Filmen der Intimität kein messbares Leid zugefügt. Allerdings ist es eine Frage des Umgangs mit dem Tier, da es durch solche Aufnahmen sehr wohl verdinglicht und ein Stück auch erniedrigt wird." Grundsätzlich sieht der Experte Tierfilme als "eindeutig bessere Alternative" zur Tierbeobachtung im Zoo oder im Zirkus, zudem hätten sie Großes für das Verständnis der Menschen über Tiere geleistet.

Empfehlungen zum richtigen Umgang gibt es schon länger. Bereits 1994 veröffentlichte das Europaparlament eine "Entschließung zum Wohlergehen und dem Status von Tieren in der Gemeinschaft". Dabei wird an die Filmwirtschaft appelliert, nicht unkritisch Szenen zu übertragen, die die Würde des Tieres verletzen. In der Schweiz ist die Würde des Tieres in der Bundesverfassung verankert. "Man sollte nicht alles technisch machbare auch durchführen. Vielmehr geht es hier darum, Mut zur Lücke zu zeigen anstatt alles bedenkenlos aufzunehmen, was vor die Kamera gerät", empfiehlt Goetschel.

BBC verteidigt sich

Die Naturfilm-Abteilung der BBC rechtfertigt in einer Stellungnahme ihr Vorgehen. "Die Filmtechnik ist mittlerweile so fortgeschritten, dass Naturfilmer Tierverhalten mit der geringsten möglichen Störung des Tieres filmen können. Die Filmer arbeiten eng mit den Wissenschaftlern zusammen, die die Komplexität des Tierlebens untersuchen." Für Goetschel noch keine befriedigende Antwort, zumal die Frage der Tierwürde nicht behandelt wurde. "Die BBC hat sich bisher einen hervorragenden Namen mit Tierfilmen gemacht. Es wäre gut, wenn sie auch in diesem Gesichtspunkt eine Vorreiterrolle einnimmt." (Ende)

Grillen mit Feuerwehr oder viel Rauch um nichts

(Köln, 09. Juni 2009) Wer grillt und wegen der dabei entstehenden Rauchentwicklung Besuch von der örtlichen Feuerwehr bekommt, braucht die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht zu tragen. Vorausgesetzt, von dem Feuer ist tatsächlich keine Gefahr ausgegangen. So der Tenor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 5 K 1068/08.KO.
 
Die Deutschen lieben es: Grillen bei schönem Wetter. Besonders in den Sommermonaten wird jeder nur erdenkliche Fleck genutzt, um Würstchen, Steaks, Hackfleischbuletten oder auch kulinarisch Edleres auf den Rost zu legen. Sei es die Wohnungsterrasse oder der Garten vor und hinter dem Haus: Mit Kugelgrill oder anderen Gerätschaften wird ein freier Platz ruck zuck in eine gemütliche Open-Air-Grillstube verwandelt. Doch häufig gibt es Streit rund um das Thema Grillen. Der Anlass: die beim Grillen entstehende Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft.
 
Der Fall, den das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz zu entscheiden hatte, drehte sich zwar auch ums Grillen. Doch der Streit schwellte aus einem anderen Grund. Geklagt hatte ein Mann, der den Gebührenbescheid für einen Feuerwehreinsatz partout nicht bezahlen wollte. Nachdem sein Widerspruch gegen die kommunale Forderung erfolglos geblieben war, blieb ihm nur noch der Weg vor den Kadi.
 
Die Geschichte, die zum strittigen Bescheid geführt hatte, klingt kurios. Der Mann hatte, wie viele andere auch, bei schönem Wetter Lust aufs Grillen. Also entzündete er in dem außerhalb seines Wohnhauses liegenden Grill ein Feuer. Kurze Zeit später rückte die örtliche Feuerwehr mit mehr als 50 Mann an. Sie waren wegen der starken Rauchentwicklung alarmiert worden. Doch der Brandverdacht erwies sich als falsch. Die Kosten des Einsatzes hingegen waren immens: immerhin rund 1.500 Euro.
 
Das Koblenzer VG entschied unter dem Aktenzeichen 5 K 1068/08.KO zu Gunsten des Klägers. „Die Kosten für einen solchen Feuerwehreinsatz muss nur derjenige übernehmen, der eine Gefahr vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat“, fasst Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln, den Tenor der richterlichen Entscheidung zusammen. „Doch in diesem Fall bestätigten die Richter dem Kläger, alles richtig gemacht zu haben“, so Müller-Wiedenhorn weiter.
 
Der Kamin, in dem das Feuer entzündet wurde, sei vorschriftsmäßig errichtet und bestimmungsgemäß genutzt worden. Zudem habe der Mann das Feuer kontrolliert. Dass beim Grillen Rauch entstehe, liege in der Natur der Sache, so das Gericht weiter. Auch die Feuerwehr habe, so befanden die Richter, richtig reagiert. Schließlich ist ihre Aufgabe die Gefahrenabwehr. Daher muss sie auch ausrücken, wenn lediglich ein Brandverdacht besteht. „Stellt sich aber dann heraus, dass gar keine Gefahr bestanden hat und der Verursacher des Feuers zudem die Feuerwehr gar nicht selbst alarmiert hat, dürfen ihm die Kosten für den Einsatz nicht auferlegt werden“, erläutert der Kölner Rechtsanwalt Müller-Wiedenhorn den Leitsatz der richterlichen Entscheidung. Letztendlich war der ganze Streit also – diesmal im wahrsten Wortsinn – viel Rauch um nichts.

 

 

Schatz, Dein Bauch ist zu dick!" Die Hälfte der Deutschen ist unzufrieden mit dem Aussehen ihres Partners

49 Prozent der Deutschen halten das Erscheinungsbild ihres Herzblatts für verbesserungsbedürftig. Am häufigsten wird bemängelt, dass die Bäuche zu dick und die Zähne zu ungepflegt sind. Dass die Männer es den Frauen wie immer nicht recht machen können, überrascht dabei wenig: Entweder kritisiert sie sein fehlendes Kopfhaar, oder er hat zu viele Haare für ihren Geschmack -- am Körper. Die Herren hingegen haben an ihrer Liebsten wenig auszusetzen: Die sogenannten weiblichen Problemzonen Brust-Beine-Po werden von ihnen nicht als Problem wahrgenommen. Die tolerantesten Liebhaber leben in Berlin -- dort stört sich nur ein Drittel am Aussehen des Partners. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Partnerbörse amio.de.

Hamburg, 29. Mai 2009 - In Zeiten, in denen Schönheitsoperationen im TV und Vorher-Nachher-Shows voll im Trend liegen, wollte amio.de, Deutschlands Marktführer im Voice-Dating, in einer repräsentativen Befragung wissen: "Was würden Sie am Aussehen Ihres Partners verändern wollen?" -- Überraschend: Kaum einer der befragten Herren wünscht sich wie vermutet etwa größere Brüste (drei Prozent) oder aufgespritzte Schmollmundlippen (ein Prozent). Auch die Damen stoßen sich weder am Hinterteil (keine Nennung) noch an Falten im Gesicht des Geliebten (zwei Prozent). Die Biertrinkernation Nummer eins hat ein anderes Problem: Die Bäuche sind zu dick!

15 Prozent der Befragten gaben an, dass sie der Bauch des Partners stört. Ob die Herren tatsächlich dickere Bäuche haben oder sich hier wieder einfach nur bestätigt, dass die Damen die größeren Nörglerinnen sind, muss an dieser Stelle offen bleiben. Fest steht: Jede fünfte Frau findet seinen Leibesumfang zu groß, jedoch nur jeder zehnte Mann kritisiert, dass sie aus der Form geraten ist. Allein auf dem Lande sieht das ein wenig anders aus: Gerade einmal drei Prozent der ländlichen Bevölkerung stören sich am Bauch des Partners.

Problemzone Nummer zwei: die Zähne. Immerhin jeder zehnte Deutsche wünscht sich, dass der Partner sich die Zähne richten lässt, darin sind sich Männer (neun Prozent) und Frauen (elf Prozent) endlich einmal einig.

Frauen würden ihrem Partner außerdem, wenn sie die Wahl hätten, zu einer Haartransplantation raten: Fast jede Zehnte (neun Prozent) gab an, dass seine Glatze sie stört. Generell sind die Damen kritischer als die Herren. Nur 44 Prozent der Herren würden überhaupt etwas an ihrer Liebsten verändern wollen, bei den Damen haben immerhin 56 Prozent diesen Wunsch. Abgesehen vom Bauch zeigt er sich mit ihren Rundungen erstaunlich zufrieden. Nur jeweils drei Prozent der Männer wünschen sich, dass ihr Po, ihre Oberweite oder ihre Beine anders wären, als sie sind.

Am schönsten - oder vielleicht einfach nur am tolerantesten? - sind die Berliner. Hier äußern nur 31 Prozent der Befragten Kritik am Aussehen ihrer besseren Hälfte, also weit unter dem Bundesdurchschnitt.

Die Umfrage wurde von TNS Emnid am 18. und 19. Mai 2009 unter 1.001 Befragten durchgeführt.

Keinen Kater für die Katze!

Ganze Nationen von Fernsehzuschauern und Video-Bloggern amüsieren sich über besoffene Elefanten, Affen oder Elche in der freien Wildbahn. Und manch einer kommt dabei auf die Idee, seinem Hund oder seiner Katze testhalber Bier in den Napf zu geben. "Stopp!", sagen an dieser Stelle die Tierärzte der Fachmarktkette Fressnapf. Denn Alkohol schadet.

Einmal abgesehen davon, dass Alkohol auch für den menschlichen Organismus schädlich sein kann, dürfen Tierhalter seine Wirkung bei einem Haustier nicht unterschätzen. Tiere reagieren anders auf Alkohol als Menschen. Es kommt zu schweren Vergiftungserscheinungen, wenn die Substanz direkt über die Schleimhäute aufgenommen wird. Bewusstlosigkeit, schwere Leberschäden, abgestorbene Nervenzellen und aggressives Verhalten können damit einhergehen. So lustig das hilflose Umhertorkeln eines Hundes oder einer Katze auch aussehen mag: Zum Gesundheitsrisiko gesellt sich eine erhöhte Verletzungsgefahr, weil das Tier seine Gliedmaßen weder wie gewohnt kontrollieren noch koordinieren kann.

Die artgerechte Ernährung von Haustieren ist für ihr Wohlergehen ein Muss. Und Alkohol gehört nicht dazu. Selbst Medikamente für Tiere werden ohne Alkohol hergestellt, auch Naturheilmittel wie Bach-Blüten-Tropfen. Manche Tierhalter geben Ihrem Vierbeiner etwa an Silvester absichtlich Alkohol, damit er beruhigt ist, wenn die Silvesterknallerei losgeht. Andere greifen zu Bier, um die positiven Eigenschaften der Bierhefe auch ihrem Tier zu gönnen. Tatsächlich enthält Bierhefe viele B-Vitamine, Biotin, wichtige Aminosäuren und Spurenelemente. Allerdings kann sie auch in Reinform frisch zubereitetem Futter beigemischt werden.

Neben diesen bewussten Alkoholgaben hört man immer wieder von "Unfällen", durch die Haustiere zu Trunkenheit kommen: Schnaps-Pralinen, ein herumstehendes Weinglas oder verschüttetes Bier erwecken schnell das Interesse tierischer Mitbewohner. Deshalb ist nicht nur in Haushalten mit Kindern, sondern auch mit Tieren Vorsicht geboten. Schon bei Kleinstmengen kann Ihr Tier ins Koma fallen!

Übrigens: Nicht nur Alkohol schadet dem tierischen Organismus. Hunde reagieren beispielsweise äußerst empfindlich auf Schokolade, mit Xylit gesüßte Süßigkeiten oder Macadamia-Nüsse. Das kann bei übermäßigem Verzehr bis zum Tode führen. Auch Medikamente, Haushaltsreiniger, Dünge- oder Frostschutzmittel müssen in einem Tierhaushalt außer Reichweite sein.

Kaltes Bier und warmes Essen – Rechte beim Gaststättenbesuch

Wer sich den Genuss eines Restaurantbesuchs gönnt, erwartet einen Abend ohne große Zwischenfälle. Doch dabei kann einiges schiefgehen: Lange Wartezeiten, kaltes Essen, ein unaufmerksamer Kellner und dann stimmt am Ende des Abends auch noch die Rechnung nicht. „Solche Fauxpas müssen Gäste nicht einfach hinnehmen. Mit einer Bestellung im Restaurant gehen Gäste den sogenannten Bewirtungsvertrag mit dem Wirt ein und haben damit verbundene Rechte“, sagt Stefan Schneider, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von Kaske & Schneider Rechtsanwälte. Es lohnt sich, auf folgende Fragen die Antworten zu wissen:

Wie lange muss der Gast auf sein Essen warten?

Wenn der Hunger groß ist, soll es mit der Bestellung schnell gehen. Doch die Wartezeit ist vor allem von der Art der Lokalität abhängig. „Während in einem Imbiss 20 Minuten die absolute Schmerzgrenze darstellen dürften, ist in gehobenen Restaurants eine Stunde Wartezeit – aufgrund der aufwändigen Zubereitung – oft üblich. In der Regel gilt aber für durchschnittliche Restaurants: Wenn ein Gast nach etwa 30 Minuten trotz Nachfragens kein Essen erhält, kann er von seiner Bestellung zurücktreten“, klärt Schneider auf. Voraussetzung ist, dass ein Warten unzumutbar ist, weil zum Beispiel noch ein Termin folgt. Den Beweis hierfür muss der Gast erbringen. Darüber hinaus hat er noch die Möglichkeit, den Preis für das Essen zu mindern: je nach Lokalität um bis zu 30 Prozent. Bei Getränken kann der Preis bereits nach etwa 20 Minuten Wartezeit um bis zu 20 Prozent gemindert werden.

Darf der Gast bei ungenießbarem Essen von der Bestellung zurücktreten?

Sofern das Essen im Restaurant ungenießbar – beispielsweise verdorben – ist oder nicht der Beschreibung der Karte entspricht, kann der Gast das Essen zurückgeben. Er muss dem Gastwirt aber grundsätzlich erlauben, ein neues Essen zu liefern, bevor er den Preis für das Gericht mindern kann oder gar von der Bestellung zurücktritt. Das Gleiche gilt auch bei dem berühmten „Haar in der Suppe“.

Ist Leitungswasser immer gratis?

Weit gefehlt! Das Glas Leitungswasser ist ein zusätzlicher Service des Restaurants – keine Selbstverständlichkeit. Das Angebot in seinem Restaurant bestimmt jeder Gastwirt selbst. Möchte er in seinem Restaurant kein Leitungswasser und schon gar nicht gratis anbieten, hat der Gast auch keinen Anspruch darauf. Ihm bleibt also nichts anderes übrig, als aus dem Angebot der Karte zu wählen.

Wenn die Rechnung auf sich warten lässt: einfach aufstehen und gehen?

Schön wär’s! Doch in der Regel ist jeder Gast angehalten, zumindest dreimal laut und deutlich – am besten unter Zeugen – nach der Rechnung zu verlangen. Kommt der Kellner immer noch nicht, kann beispielsweise je nach Lokalität und in Absprache mit dem Wirt der Preis gemindert werden. Einfach das Restaurant ohne zu zahlen zu verlassen, ist nicht erlaubt. „Um nicht als Zechpreller zu gelten, kann der Gast nach dreifacher Aufforderung des Kellners seinen Namen und Anschrift deutlich leserlich auf dem Tisch hinterlassen, damit der Gastwirt die Rechnung per Post schicken kann“, so Schneider. Das Geld sollte nicht einfach auf dem Tisch hinterlassen werden. Denn ist es plötzlich weg, wenn der Kellner kommt, muss der Gast beweisen, dass er es wirklich dort hingelegt hat.

Zahlt der letzte Gast die Zeche der ganzen Runde?

Nur in der Wunschvorstellung des Wirts. Insbesondere in großen Runden, wenn Bestellungen auf Bierdeckeln notiert werden, kann es zu Missverständnissen bei der Abrechnung kommen. „Jeder muss allerdings nur das bezahlen, was er bestellt hat“, so ROLAND-Partneranwalt Schneider. Wenn also der Kellner mit dem letzten Gast abrechnet und noch einige Positionen auf der Rechnung offen sind, darf er diesen nicht einfach zur Kasse bitten. Kann der Gastwirt nämlich nicht beweisen, wer was gegessen und getrunken hat, bleibt er auf dem Restbetrag sitzen. Hier gibt es nur eine Ausnahme: Der Letzte der Runde muss die Zeche zahlen, wenn alle Speisen und Getränke – mit seiner Zustimmung – auf „seinem“ Deckel vermerkt wurden. Dann liegt es an ihm, zu beweisen, dass dies nicht alles seine Bestellungen sind. 
Der Alltag steckt voller Situationen, in denen es sich lohnt, über seine Rechte Bescheid zu wissen. Wer also bei einem pannenreichen Restaurantbesuch dennoch angemessen reagieren möchte, sollte sich rechtzeitig informieren, so die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.